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Allgemeines Zivilrecht – Verträge und ihre Fallstricke

Viele Vertragsregelungen, denen wir im Alltag begegnen, fallen rechtlich gesehen in den Zuständigkeitsbereich des „allgemeinen Zivilrechts“. Zum Beispiel wenn Sie beim Veräußern Ihres Autos einen Kaufvertrag schließen, einen Handwerker beauftragen oder einen Miet- und Pachtvertrag aufsetzen.

Auch andere Verträge zwischen Privatpersonen und Unternehmen oder zwischen privaten Parteien fallen in diesen Rechtsbereich.

Fragen Sie doch einfach mal in unserer Kanzlei nach, ob wir auch in Ihrem Fall etwas für Sie tun können.